Die humanitäre Lage im Gazastreifen hat sich seit dem 7. Oktober 2023, dem Beginn der jüngsten Eskalation des israelisch-palästinensischen Konflikts, dramatisch verschlechtert. Nach dem Angriff der Hamas auf Israel, bei dem über 1.200 Menschen getötet und mehr als 250 als Geiseln genommen wurden, begann Israel eine großangelegte militärische Offensive, die bis Mai 2025 andauert. Die Folgen für die Zivilbevölkerung in Gaza sind verheerend: Zehntausende Tote, Millionen Vertriebene, akute Hungersnot und der Zusammenbruch der Infrastruktur prägen die Region. Parallel dazu wird international intensiv diskutiert, ob die Handlungen Israels den völkerrechtlichen Tatbestand eines Genozids erfüllen. Dieser Bericht beschreibt die humanitäre Krise anhand offizieller Statistiken und analysiert die Frage des Genozids unter Berücksichtigung relevanter Gesetze und völkerrechtlicher Standards.
Die humanitäre Lage in Gaza ist durch mehrere miteinander verknüpfte Krisen gekennzeichnet. Nach Angaben des Büros der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) sind etwa 1,9 Millionen Menschen, rund 90 Prozent der Bevölkerung des Gazastreifens, binnenvertrieben. Viele wurden mehrfach gezwungen, ihre Wohnorte zu verlassen, oft in Gebiete ohne ausreichende Infrastruktur, Wasser oder medizinische Versorgung. Die Integrated Food Security Phase Classification (IPC) stuft die Ernährungssicherheit im Norden Gazas als Phase 5 ein, was einer katastrophalen Hungersnot entspricht. Schätzungsweise 500.000 Menschen sind von akuter Unterernährung betroffen, und 16 Prozent der Kinder unter zwei Jahren im Norden leiden an akuter Mangelernährung. Seit März 2025 hat Israel die Einfuhr von humanitären Hilfsgütern, einschließlich Nahrungsmitteln und medizinischen Versorgungsmitteln, vollständig blockiert, was die Krise weiter verschärft. Laut UNRWA sind seit diesem Zeitpunkt keine Hilfslieferungen mehr in den Gazastreifen gelangt, obwohl Tausende Tonnen Hilfsgüter an den Grenzen bereitstehen.
Die Gesundheitsinfrastruktur ist nahezu vollständig zusammengebrochen. Vor Beginn der Offensive waren im Gazastreifen 36 Krankenhäuser in Betrieb; nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind derzeit nur noch wenige Einrichtungen teilweise funktionsfähig. Angriffe auf medizinische Einrichtungen, darunter das Al-Awda-Krankenhaus im Norden, haben die Versorgung weiter eingeschränkt. Diese Angriffe haben laut WHO Hunderte von Gesundheitsfachkräften und Patienten das Leben gekostet. Der Mangel an Treibstoff, Strom und medizinischen Verbrauchsmaterialien führt dazu, dass Operationen ohne Betäubung durchgeführt werden und Krankenhäuser nicht in der Lage sind, die hohe Zahl an Verletzten zu behandeln. Zudem hat die Zerstörung von Wasser- und Abwasseranlagen, wie OCHA berichtet, dazu geführt, dass etwa 400.000 Menschen keinen Zugang zu sauberem Wasser haben, was die Verbreitung von Krankheiten wie Cholera und Durchfallerkrankungen begünstigt.
Die Zerstörung der zivilen Infrastruktur ist ein weiterer zentraler Aspekt der Krise. Nach Angaben des UN-Büros für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten wurden etwa 70 Prozent der Wohnhäuser im Gazastreifen zerstört oder schwer beschädigt, was etwa 350.000 Wohneinheiten entspricht. Schulen, Moscheen, Bäckereien und landwirtschaftliche Flächen wurden ebenfalls systematisch angegriffen, was die Lebensgrundlagen der Bevölkerung weiter untergräbt. Die israelischen Streitkräfte haben 62 Umsiedlungsbefehle erlassen, die darauf abzielen, die palästinensische Bevölkerung auf nur 20 Prozent des Gazastreifens zu konzentrieren. Diese Zwangsumsiedlungen, die laut OCHA etwa 1,9 Millionen Menschen betreffen, haben keine Garantie für Sicherheit oder Rückkehr, was die humanitäre Lage zusätzlich verschlimmert.
Die Opferzahlen sind erschütternd. Das Gesundheitsministerium in Gaza, dessen Zahlen von der WHO als zuverlässig eingestuft werden, meldet bis Mai 2025 über 43.000 Tote und mehr als 100.000 Verletzte. Unter den Opfern befinden sich überproportional viele Kinder und Frauen, was laut UNICEF auf die wahllose Natur vieler Angriffe hinweist. In den letzten zwei Tagen vor dem 18. Mai 2025, so UNRWA, wurden über 250 Palästinenser getötet. Diese Zahlen spiegeln nur die bestätigten Fälle wider; die tatsächliche Zahl dürfte höher sein, da viele Opfer unter Trümmern vermutet werden.
Die internationale Gemeinschaft hat wiederholt auf die Krise reagiert. Deutschland hat laut dem Auswärtigen Amt seit Oktober 2023 etwa 360 Millionen Euro für humanitäre Hilfe bereitgestellt, darunter Unterstützung für mobile Kliniken, Lebensmittelkörbe und Wasseraufbereitungsanlagen. Dennoch bleibt die Hilfe unzureichend, da die Blockade den Zugang erschwert. Außenministerin Annalena Baerbock hat sich für die Öffnung weiterer Grenzübergänge ausgesprochen, bisher jedoch ohne Erfolg. Die UN-Generalversammlung hat mehrfach Resolutionen verabschiedet, die einen sofortigen Waffenstillstand fordern, während die USA solche Resolutionen im UN-Sicherheitsrat blockiert haben.
Die Frage, ob die Handlungen Israels im Gazastreifen den völkerrechtlichen Tatbestand eines Genozids erfüllen, ist komplex und wird international kontrovers diskutiert. Der Begriff Genozid ist in Artikel II der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 definiert. Danach liegt ein Genozid vor, wenn bestimmte Handlungen mit der Absicht begangen werden, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören. Zu diesen Handlungen zählen Tötungen, das Zufügen schwerer körperlicher oder seelischer Schäden, das Schaffen von Lebensbedingungen, die auf die physische Zerstörung der Gruppe abzielen, Maßnahmen zur Verhinderung von Geburten sowie die gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.
Um die Frage des Genozids zu analysieren, müssen zwei Elemente geprüft werden: die objektiven Handlungen (actus reus) und die subjektive Absicht (mens rea). Objektiv erfüllen mehrere Handlungen Israels im Gazastreifen die in der Genozidkonvention genannten Kriterien. Die massiven Tötungen von Zivilisten, darunter über 43.000 Tote, fallen unter die Kategorie der Tötung von Mitgliedern der Gruppe. Die Zerstörung der Infrastruktur, die Blockade von Nahrungsmitteln, Wasser und medizinischer Versorgung sowie die Zwangsumsiedlungen schaffen Lebensbedingungen, die laut IPC und UNRWA auf die physische Zerstörung der palästinensischen Bevölkerung abzielen. Insbesondere die vollständige Blockade seit März 2025, die laut UN-Hochkommissar für Menschenrechte Volker Türk keiner militärischen Notwendigkeit entspricht, verstärkt diesen Eindruck. Die Angriffe auf Krankenhäuser und Schulen sowie die hohe Zahl an verletzten Kindern könnten zudem als schwere körperliche und seelische Schäden gewertet werden.
Die subjektive Absicht, eine Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören, ist jedoch schwieriger nachzuweisen, da sie eine spezifische Intention erfordert. Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat in früheren Urteilen, etwa zum Völkermord in Srebrenica, klargestellt, dass die Absicht aus einem Muster von Handlungen abgeleitet werden kann, insbesondere wenn diese systematisch und in großem Umfang erfolgen. Im Fall Gazas verweisen einige Experten auf die wiederholten Angriffe auf zivile Infrastruktur, die kollektive Bestrafung durch die Blockade und die unverhältnismäßigen militärischen Einsätze als Indikatoren für eine genozidale Absicht. Der IGH hat im Januar 2024 vorläufige Maßnahmen angeordnet, um die palästinensische Bevölkerung vor einem möglichen Genozid zu schützen, was darauf hindeutet, dass das Gericht ein Risiko sieht. Südafrika hat eine Klage wegen Genozids gegen Israel eingereicht, die derzeit vor dem IGH verhandelt wird. Allerdings betonen andere Experten, dass Israel seine Aktionen als legitime Selbstverteidigung gegen die Hamas rechtfertigt und Maßnahmen wie die Polio-Impfkampagne 2024 ergriffen hat, die gegen eine Vernichtungsabsicht sprechen könnten.
Das humanitäre Völkerrecht, insbesondere die Genfer Konventionen, spielt eine zentrale Rolle bei der Bewertung der Handlungen Israels. Artikel 54 des Ersten Zusatzprotokolls zu den Genfer Konventionen verbietet das Aushungern der Zivilbevölkerung als Mittel der Kriegführung. Die vollständige Blockade, die laut UNRWA seit März 2025 keine Hilfslieferungen zulässt, verstößt nach Ansicht vieler Völkerrechtler gegen diese Regelung. Ebenso verbietet Artikel 33 der Vierten Genfer Konvention kollektive Bestrafungen, was durch die Blockade und die Zerstörung ziviler Infrastruktur verletzt wird. Angriffe auf Krankenhäuser und Schulen, die keinen militärischen Zweck nachweisen können, stellen laut Artikel 8 des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) Kriegsverbrechen dar. Der IStGH hat Haftbefehle gegen israelische und Hamas-Führer wegen Kriegsverbrechen erlassen, was die Schwere der Verstöße unterstreicht.
Die Handlungen der Hamas, insbesondere der Angriff vom 7. Oktober 2023, verstoßen ebenfalls gegen das Völkerrecht. Die gezielte Tötung von Zivilisten, Geiselnahmen und der Einsatz von Raketen gegen zivile Ziele sind Kriegsverbrechen gemäß Artikel 8 des IStGH-Statuts. Einige Völkerrechtler argumentieren, dass die Handlungen der Hamas, die auf die Tötung von Juden abzielten, ebenfalls Merkmale eines Genozids aufweisen könnten. Dennoch entbinden diese Verstöße Israel nicht von seiner Verpflichtung, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten, insbesondere die Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und Unterscheidung zwischen Kombattanten und Zivilisten.
Die internationale Gemeinschaft steht vor der Herausforderung, auf die Krise zu reagieren. Die Genozidkonvention verpflichtet alle Vertragsstaaten, einschließlich Deutschland, Völkermord zu verhindern und zu bestrafen. Dies schließt die Pflicht ein, Druck auf Israel auszuüben, die Blockade aufzuheben und humanitäre Hilfe zuzulassen. Die fortgesetzte Unterstützung Israels durch Waffenlieferungen, wie sie Deutschland trotz der Vorwürfe fortsetzt, birgt das Risiko, an Völkerrechtsverbrechen beteiligt zu sein, wie der IGH gewarnt hat. Ein sofortiger Waffenstillstand, die Freilassung aller Geiseln und die uneingeschränkte Zulassung humanitärer Hilfe sind dringend erforderlich, um weiteres Leid zu verhindern.
Zusammenfassend ist die humanitäre Lage im Gazastreifen eine beispiellose Katastrophe, geprägt von Hungersnot, Massenvertreibung und dem Zusammenbruch der Infrastruktur. Die Handlungen Israels erfüllen objektiv mehrere Kriterien des Genozids, wie sie in der Genozidkonvention definiert sind. Die Frage der genozidalen Absicht bleibt jedoch umstritten und bedarf einer abschließenden Bewertung durch den IGH. Unabhängig von der juristischen Einordnung sind die Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht evident und erfordern dringende Maßnahmen. Die internationale Gemeinschaft muss handeln, um die Krise zu lindern und weitere Eskalationen zu verhindern.
