Ein verfassungsrechtliches und ein gesundheitsökonomisches Gutachten entkräften die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgestellten Eckpunkte für eine Apothekenreform. Obwohl der Referentenentwurf für eine von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach seit Monaten angekündigte Apothekenreform noch nicht vorliegt, hatte die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände zwei Studien beauftragt.
Einerseits sollte juristisch geklärt werden, ob die von Minister Lauterbach verfolgte „Apotheke ohne Apothekerin oder Apotheker“ zulässig ist.
Andererseits wurde wirtschaftlich geprüft, wie sich die vom Ministerium angekündigte Umverteilung des Apothekenhonorars auf die chronisch unterfinanzierten Apotheken auswirken würde.
ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening sagt dazu: „Das Gutachten von Professor Di Fabio beweist unwiderruflich, dass eine Versorgung über Apotheken ohne Apothekerinnen und Apotheker einen Grundrechtseingriff darstellen würde. Ohnehin warnen wir seit Monaten vor solchen Vorschlägen, weil sich für unsere Patientinnen und Patienten dadurch Qualitätseinbußen und Leistungskürzungen ergeben würden.“
