Die Akten zu den Morden an John F. Kennedy und Martin Luther King werden freigegeben. Das hat US Präsident Donald Trump per Dekret angeordnet. Darin heißt es:
„Ich bin nun zu dem Schluss gekommen, dass die fortgesetzte Streichung und Zurückhaltung von Informationen aus den Akten im Zusammenhang mit der Ermordung von Präsident John F. Kennedy nicht im öffentlichen Interesse liegt und die Veröffentlichung dieser Akten längst überfällig ist. Und obwohl kein Gesetz des Kongresses die Veröffentlichung von Informationen im Zusammenhang mit den Ermordungen von Senator Robert F. Kennedy und Reverend Dr. Martin Luther King, Jr. vorschreibt, bin ich zu dem Schluss gekommen, dass die Veröffentlichung aller im Besitz der Bundesregierung befindlichen Akten im Zusammenhang mit jedem dieser Attentate ebenfalls im öffentlichen Interesse liegt.
Abschnitt 2. Freigabe und Offenlegung. (a) Innerhalb von 15 Tagen nach dem Datum dieser Anordnung müssen der Direktor des Nationalen Geheimdienstes und der Justizminister in Abstimmung mit dem Assistenten des Präsidenten für nationale Sicherheitsangelegenheiten und dem Rechtsberater des Präsidenten dem Präsidenten einen Plan zur vollständigen Freigabe aller Unterlagen im Zusammenhang mit der Ermordung von Präsident John F. Kennedy vorlegen.
(b) Innerhalb von 45 Tagen nach dem Datum dieser Anordnung überprüfen der Direktor des Nationalen Geheimdienstes und der Generalstaatsanwalt in Abstimmung mit dem Assistenten des Präsidenten für nationale Sicherheitsangelegenheiten und dem Rechtsberater des Präsidenten die Unterlagen im Zusammenhang mit der Ermordung von Senator Robert F. Kennedy und Reverend Dr. Martin Luther King, Jr. und legen dem Präsidenten einen Plan zur vollständigen Freigabe dieser Unterlagen vor.“
https://www.whitehouse.gov/presidential-actions/2025/01/declassification-of-records-concerning-the-assassinations-of-president-john-f-kenned/
