G-BA sieht keinen Zusatznutzen bei Leqembi – AFI kritisiert Methodik
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat für das Alzheimer-Medikament Leqembi (Lecanemab) keinen belegten Zusatznutzen gegenüber der bisherigen Standardtherapie festgestellt. Die Entscheidung vom Februar 2026 basiert auf der Nutzenbewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) aus Dezember 2025. Sie bildet die Grundlage für die anstehenden Preisverhandlungen zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Hersteller Eisai, die innerhalb von sechs Monaten zu einem bundesweit geltenden Erstattungsbetrag führen sollen. Leqembi ist das erste in der EU zugelassene monoklonale Antikörper-Präparat gegen die frühe Alzheimer-Erkrankung. Es richtet sich ausschließlich an Patienten mit nachgewiesener Amyloid-Pathologie im Stadium leichter kognitiver Beeinträchtigung (MCI) oder beginnender Demenz. Die Zulassung erfolgte auf Basis der Phase-3-Studie CLARITY AD, die eine moderate Verlangsamung des kognitiven Abbaus um etwa 27 Prozent zeigte. Das Medikament heilt die Erkrankung nicht, sondern zielt darauf ab, den geistigen Verfall zu bremsen und Selbstständigkeit länger zu erhalten. In Deutschland…



